Das Oberste Gericht von Delhi lehnt die einstweilige Verfügung von Lotus Herbals ab und stellt fest, dass Deepika Padukones Marke 82°E mit ihrem Produkt „Lotus Splash“ keine Markenrechtsverletzung begangen hat.

Das Oberste Gericht von Delhi hat es abgelehnt, eine einstweilige Verfügung zugunsten von Lotus Herbals in seinem Markenverletzungsverfahren gegen Deepika Padukones Selbstpflegemarke 82°E zu erlassen, das sich insbesondere auf das Produkt „Lotus Splash“, einen sanften Gesichtsreiniger, bezieht. Richter C. Hari Shankar erklärte, dass die Produkte erhebliche Unterschiede im Aussehen und erhebliche Preisunterschiede aufwiesen und keinen Grund für einen Passing-Off-Fall sah. Das Gericht sagte, der Verbraucher sei sich des Unterschieds zwischen „Lotus Splash“ und der Lotus-Produktfamilie des Klägers bewusst.

January 27, 2024
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