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Andersdenkende kritisieren „richtergesteuerte“ Fehler, da der 8. Bezirk es ablehnt, einen wichtigen Abstimmungsfall anzuhören.
Das Berufungsgericht des 8. Bezirks hat einen Antrag auf Überprüfung eines Urteils abgelehnt, das den Schutz des Voting Rights Act vor Rassendiskriminierung im Wahlprozess schwächen könnte.
Diese Entscheidung könnte möglicherweise den Anwendungsbereich des wegweisenden Bürgerrechtsgesetzes einschränken, da die Mehrheit der Stimmenverwässerungsfälle im Rahmen des VRA von einzelnen Wählern in Zusammenarbeit mit einer guten Regierung und Bürgerrechtsgruppen eingereicht werden.
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