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flag Der Oberste Gerichtshof erklärt das Wahlanleihenprogramm für verfassungswidrig.

flag Der Oberste Gerichtshof hat das Wahlanleihensystem für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass das Wahlanleihensystem das Recht auf Information und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a verletzt, da es Informationen über die Finanzierung politischer Parteien behindert, die für Wahlentscheidungen unerlässlich sind. flag Das Gericht ordnete außerdem an, dass die State Bank of India der Wahlkommission die Namen der Mitwirkenden des sechs Jahre alten Programms zur politischen Finanzierung offenlegen muss. Die Einzelheiten müssen bis zum 6. März übermittelt und bis zum 13. März auf ihrer Website veröffentlicht werden.

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