Das malaysische Bundesgericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit einheimischer Schulen.
Das Bundesgericht Malaysias hat eine Berufung zweier Nichtregierungsorganisationen (NGOs) abgewiesen, die die Verfassungsmäßigkeit einheimischer Schulen und die Verwendung der chinesischen und tamilischen Sprachen als Unterrichtsmedien anfechten wollten. Die mehrheitliche Zwei-Eins-Entscheidung des Gerichts bestätigt das Urteil des Berufungsgerichts vom November 2021, das einheimische Schulen für verfassungsgemäß erklärte. Dies bedeutet, dass die Verwendung von Chinesisch und Tamil beim Lehren und Lernen in chinesischen und tamilischen Grundschulen nach nationalem Vorbild nun als rechtmäßig gilt und durch Artikel 152 der Bundesverfassung geschützt ist.