Das Berufungsgericht des Staates New York erklärt, dass das lokale Wahlgesetz für Nichtbürger von New York verfassungswidrig ist.
Das Berufungsgericht des Staates New York hat entschieden, dass ein Gesetz der Stadt New York, das es Nichtstaatsangehörigen erlaubt, an Kommunalwahlen teilzunehmen, verfassungswidrig ist. Das im Dezember 2021 verabschiedete Gesetz zielte darauf ab, eine neue Kategorie von „Kommunalwählern“ für Nichtstaatsangehörige zu schaffen, die sich mindestens 30 Tage in der Stadt aufhalten. Das Berufungsgericht betonte, dass in der Verfassung des Staates New York ausdrücklich festgelegt sei, dass „jeder Bürger wahlberechtigt sei“, was implizit Nicht-Staatsbürger vom Wahlrecht ausschließe. Die Debatte über das Gesetz war politisch gespalten: Die Demokraten plädierten für eine inklusivere politische Landschaft, während die Republikaner Bedenken hinsichtlich eines möglichen Wahlbetrugs äußerten.