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Der Oberste Gerichtshof Indiens bestätigt, dass von Minderjährigen geschlossene Verträge rechtlich nicht durchsetzbar sind.
Der Oberste Gerichtshof Indiens bestätigte, dass von Minderjährigen geschlossene Verträge gesetzlich nicht durchsetzbar sind, und bestätigte ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Kaufverträge mit Minderjährigen für nichtig erklärte.
Das indische Gesetz verbietet Minderjährigen den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich des Kaufs von Immobilien. Eltern oder Erziehungsberechtigte können jedoch in ihrem Namen Immobilien kaufen, wobei die Immobilie treuhänderisch verwaltet wird, bis der Minderjährige das gesetzliche Erwachsenenalter erreicht.
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The Supreme Court of India confirms that contracts entered by minors are not enforceable under law.