Der Oberste Gerichtshof bestätigte Rajasthans Zwei-Kind-Regel für Regierungsjobs als nichtdiskriminierend und verfassungsgemäß.
Der Oberste Gerichtshof hat Rajasthans Zwei-Kind-Regel für Regierungsposten bestätigt und entschieden, dass sie nicht diskriminierend ist und nicht gegen die Verfassung verstößt. Die Rajasthan Different Service (Amendment) Rules von 2001 verbieten Bewerbern mit mehr als zwei Kindern die Suche nach einer Stelle im öffentlichen Dienst. Das Gericht wies eine Berufung des ehemaligen Militärangehörigen Ramji Lal Jat ab, der gemäß Regel 24(4) der Rajasthan Police Subordinate Service Rules von 1989 disqualifiziert wurde. Die Regelung besagt, dass Kandidaten nicht mehr für eine Ernennung in Frage kommen, wenn sie nach dem 1. Juni 2002 mehr als zwei Kinder haben.