Das Oberste Gericht von Kalkutta stuft „Liebling“ als beleidigende, sexuell gefärbte Bemerkung gemäß IPC Abschnitt 354A(1)(iv) ein.

Das Oberste Gericht von Kalkutta stuft „Liebling“ als beleidigende, sexuell gefärbte Bemerkung gemäß Abschnitt 354A(1)(iv) des indischen Strafgesetzbuchs ein. Die Entscheidung wurde während einer Berufungsverhandlung für Janak Ram getroffen, der zuvor zu drei Monaten Haft verurteilt worden war, weil er bei einer Razzia der Polizei eine Polizistin mit den Worten „Kya, Liebling, Challan Karne Aai Hai Kya“ angesprochen hatte. Das Gericht hielt die Bemerkung für verwerflich und sexistisch, insbesondere da sie sich an eine Polizistin richtete, die während einer festlichen Nacht Dienst hatte.

March 02, 2024
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