Der Oberste Gerichtshof gewährt dem indischen Fernsehmoderator Sudhir Chaudhary vorläufigen Schutz vor Zwangsmaßnahmen im Fall einer kasteistischen Äußerung.
Der Oberste Gerichtshof hat dem indischen Fernsehnachrichtensprecher Sudhir Chaudhary vorläufigen Schutz gewährt und angeordnet, dass keine Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen werden dürfen, bis weitere Anordnungen in einem Fall vorliegen, in dem es um angeblich kasteistische Äußerungen geht. Der Fall wurde bekannt, nachdem Adivasi Sena eine Beschwerde gegen Chaudhary eingereicht hatte, die zu einem FIR gemäß dem Scheduled Castes & Scheduled Tribes (Prevention of Atrocities) Act führte. Chaudhary erhebt Klage beim Obersten Gerichtshof von Jharkhand, der sich weigerte, das Verfahren gegen ihn auszusetzen, und die Angelegenheit wird im April erneut verhandelt.