Das britische Berufungsgericht entscheidet, dass Klimaaktivisten ihre Überzeugungen nicht als Verteidigung für kriminelle Schäden nutzen dürfen.
Das britische Berufungsgericht hat entschieden, dass Klimaaktivisten und andere Demonstranten ihre „politischen oder philosophischen Überzeugungen“ nicht als Verteidigung nutzen dürfen, wenn ihnen krimineller Schaden vorgeworfen wird. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Demonstranten vor Gericht nicht behaupten können, dass sie ehrlich davon ausgegangen seien, dass ein Grundstückseigentümer dem verursachten Schaden zugestimmt hätte, wenn er sich der „Umstände“ wie etwa der Auswirkungen des Klimawandels voll bewusst gewesen wäre. Dieses Urteil kann zu mehr Verurteilungen der an solchen Protesten Beteiligten führen und verhindert effektiv, dass Umweltdemonstranten ihre Überzeugungen über die Gefahren des Klimawandels als Verteidigung für strafrechtliche Schadensersatzklagen nutzen.