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Der Oberste Gerichtshof ordnet an, dass Baba Ramdev und Acharya Balkrishna wegen irreführender Werbung von Patanjali Ayurveda persönlich erscheinen.
Der Oberste Gerichtshof hat Baba Ramdev und den Geschäftsführer von Patanjali Ayurveda, Acharya Balkrishna, angewiesen, im Zusammenhang mit irreführenden Werbeanzeigen von Patanjali Ayurveda persönlich vor Gericht zu erscheinen.
Dies geschah, nachdem sie es versäumt hatten, in dem gegen sie eingeleiteten Missachtungsverfahren eine Antwort auf die Mitteilung über den Ausstellungsgrund einzureichen.
Das Gericht hat Patanjali Ayurveda und seine Führungskräfte außerdem davor gewarnt, gegenüber den Medien Erklärungen abzugeben, die ein medizinisches System verunglimpfen.
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