Das Oberste Gericht von Karnataka erlaubt der Landesregierung, im Zeitraum 2023–24 Prüfungen für die Klassen 5, 8, 9 und 11 durchzuführen.
Der Oberste Gerichtshof von Karnataka erteilt der Landesregierung die Erlaubnis, im akademischen Jahr 2023–24 mit den Prüfungen für die Klassen 5, 8, 9 und 11 fortzufahren, und hebt damit einen früheren Einzelrichterbeschluss auf, der die Entscheidung der Regierung zunichte gemacht hatte. Das Gericht wies die Landesregierung an, künftig Konsultationen mit allen Beteiligten durchzuführen, bevor sie für die kommenden Jahre Prüfungen durchführt.
March 22, 2024
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