US-Richter weist Klage von Elon Musks X Corp. gegen CCDH ab.
Ein US-Richter hat eine Klage von Elon Musks X Corp. (ehemals Twitter) gegen das gemeinnützige Center for Countering Digital Hate (CCDH) abgewiesen. In der Klage wurde behauptet, dass das CCDH gegen die Nutzungsbedingungen von Twitter verstoßen habe, indem es Daten für seine Berichte gesammelt habe, die eine Zunahme von Hassreden auf der Plattform dokumentierten. Der Richter erklärte, dass es in Musks Fall darum ging, die Gruppe für ihre Rede zu bestrafen, und wurde mit der Begründung abgewiesen, dass sie durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt sei. Der Richter stellte außerdem fest, dass sich Musks Beschwerde mehr auf die Rede von CCDH als auf Datenerfassungsmethoden konzentrierte.