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Der Europäische Gerichtshof bestätigt das EU-Gesetz über digitale Dienste und verpflichtet Amazon, detaillierte Informationen zu seiner Online-Werbung öffentlich offenzulegen.
Amazon verlor seinen gerichtlichen Kampf um die Aussetzung einer Anforderung bezüglich seiner Online-Werbung gemäß den EU-Technologievorschriften, da der Europäische Gerichtshof die EU-Regulierungsbehörden unterstützte und feststellte, dass die EU-Interessen die materiellen Interessen des US-amerikanischen Online-Händlers überwiegen.
Der Digital Services Act (DSA) verlangt von Amazon, ein Verzeichnis mit detaillierten Informationen zu seiner Online-Werbung öffentlich zugänglich zu machen, und das Unternehmen hatte diese Anforderung zuvor angefochten.
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European Court of Justice upholds EU's Digital Services Act, requiring Amazon to publicly disclose detailed information on its online advertising.