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Der Oberste Gerichtshof unterscheidet den Fall des Ministers von Tamil Nadu, Udhayanidhi Stalin, mit der Äußerung „Ausrottung des Sanatan Dharma“ von FIRs des Medienpersonals.
Der Oberste Gerichtshof hat erklärt, dass der Minister von Tamil Nadu und DMK-Vorsitzende Udhayanidhi Stalin nicht mit einem Medienvertreter gleichgesetzt werden kann, wenn es darum geht, mehrere gegen ihn eingereichte FIRs wegen seiner von ihm freiwillig getätigten Äußerung „Sanatan Dharma ausmerzen“ zusammenzufassen.
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den von Stalin angeführten Fällen um Medienprofis handelte, die auf höhere Einschaltquoten aus waren, was sich von seiner Situation unterscheide.
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