Aufgrund einer Gesetzeslücke in einer staatlichen Behörde erhalten landesweit mehr als 25.000 Pflegekinder nicht die ihnen zustehenden Hinterbliebenen- oder Invaliditätsleistungen.
In vielen Bundesstaaten erhalten Pflegekinder nicht die ihnen zustehenden Hinterbliebenen- oder Invaliditätsleistungen. Grund dafür ist eine Gesetzeslücke: Staatliche Stellen beantragen diese Leistungen in ihrem Namen, ohne die Kinder oder ihre Angehörigen zu benachrichtigen. Von dieser Praxis sind landesweit über 25.000 Kinder betroffen, und sie verdeutlicht ein systematisches Problem bei der Verteilung von Leistungen an Kinder in Pflegefamilien.
April 07, 2024
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