Das chinesische Einwanderungsdienstzentrum veröffentlicht die Zeichentrickserie „Rechtstipps“.
Die nationale Einwanderungsbehörde in China hat eine Zeichentrickserie mit dem Titel „Rechtstipps“ eingeführt, um ausländischen Arbeitnehmern dabei zu helfen, die Arbeitsanforderungen Chinas zu verstehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Darin wird darauf hingewiesen, dass Personen, die mit einem Touristenvisum (L-Visum) nach China einreisen, nicht arbeiten dürfen. Weitere Einzelheiten finden Sie in Folge 4. Die Reihe bietet praktische Rechtsberatung für Ausländer in China.
Vor 12 Monaten
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