Die Anwaltskammer des Bundesstaats Wisconsin ändert die Definition von „Vielfalt“ im Rahmen eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über rassenbezogene Praktika.

Die Rechtsanwaltskammer des Staates Wisconsin hat sich im Rahmen eines Vergleichs in einem Rechtsstreit mit einer konservativen Anwaltskanzlei, die die rassenbasierte Auswahl in ihrem Praktikumsprogramm anficht, dazu bereit erklärt, die Definition von „Vielfalt“ zu ändern. Das Diversity Clerkship Program der Anwaltskammer wird unter der neuen Definition unverändert fortgeführt. Die konservative Anwaltskanzlei Wisconsin Institute for Law and Liberty betrachtet die Einigung als Erfolg und gibt an, dass die Mitgliedsbeiträge der Anwaltskammer des Bundesstaates künftig keine rassismusbedingten Praktika mehr finanzieren werden.

April 08, 2024
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