Deutscher Bundestag stimmt über Vereinfachung der Namens- und Geschlechtsänderung für Transgender ab.
Der Deutsche Bundestag stimmt darüber ab, wie die Namens- und Geschlechtsänderung für Transgender, Intersexuelle und nichtbinäre Menschen im Rahmen des „Selbstbestimmungsgesetzes“ vereinfacht werden kann. Das bestehende „Transsexuellengesetz“ erfordert eine Gerichtsentscheidung und die Begutachtung durch zwei Sachverständige. Am 1. November tritt ein neues Gesetz in Kraft, das es Erwachsenen ermöglicht, ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ohne weitere Formalitäten zu ändern. Die Änderung muss dem Amt jedoch drei Monate im Voraus mitgeteilt werden.
April 12, 2024
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