Das Bundesberufungsgericht Kanadas entschied, dass die Ablehnung der Einwanderung mit Spionage in Zusammenhang stehe.
Das Bundesberufungsgericht in Kanada entschied, dass Personen aufgrund der Spionagebestimmungen des Einwanderungsgesetzes nur dann die Einreise in das Land verweigert werden kann, wenn ihre Aktivitäten die Sicherheit Kanadas direkt beeinträchtigen. Der Entscheidung lagen zwei Fälle zugrunde, in denen äthiopische Männer betrafen, denen die Einreise nach Kanada verweigert wurde, da sie Mitglieder einer spionierenden Organisation waren. Das Gericht betonte, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der potenziellen Bedrohung und der nationalen Sicherheit Kanadas vorliegen müsse, um Personen, die der Spionage verdächtigt werden, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern.