Drei Männern wird im Prozess um die Grenzblockade gegen Coutts Sachbeschädigung vorgeworfen; es ist nicht nötig zu beweisen, dass sie die Protestführer waren.
Die Geschworenen hörten im Prozess um die Grenzblockade von Coutts die Schlussplädoyers von drei Männern, denen Sachbeschädigung vorgeworfen wurde. Der Staatsanwalt erklärte, dass die Geschworenen die Angeklagten nicht als führende Persönlichkeiten der Protestbewegung einstufen müssten, um sie schuldig zu sprechen. Wenn die Geschworenen stattdessen davon überzeugt sind, dass die drei die Blockade nachweislich unterstützt haben, sollten sie sie wegen Sachbeschädigung in Höhe von über 5.000 Dollar für schuldig befinden. Die Staatsanwaltschaft muss nicht beweisen, dass die Männer die Anführer des Protests waren. Alex Van Herk, Marco Van Huigenbos und Gerhard Janzen stehen vor dem Court of King’s Bench in Lethbridge, Alberta, vor Gericht.