Die Bundesregierung und Verbraucherschutzorganisationen bestreiten die Irreführung von Passagieren in Bezug auf Rückerstattungen bzw. Reisegutschriften bei pandemiebedingten Flugausfällen.
Die Bundesregierung und eine Verbraucherschutzorganisation stehen vor Gericht, um zu klären, ob die Regulierungsbehörden in den ersten Monaten der Pandemie die Passagiere in die Irre geführt haben, indem sie ihnen Reisegutschriften statt Rückerstattungen anboten. Im März 2020 stornierten Fluggesellschaften zahlreiche Flüge und boten Gutscheine statt Rückerstattungen an. Die kanadische Verkehrsbehörde Canadian Transportation Agency veröffentlichte daraufhin eine Erklärung zu Gutscheinen, in der sie vorschlug, dass Flugguthaben eine vernünftige Lösung für Passagiere seien, die auf den Kosten sitzen geblieben seien. Die Interessenvertretung für Fluggastrechte argumentiert, dass die Regulierungsbehörde möglicherweise voreingenommen gewesen sei, indem sie Reisende falsch über ihren Rechtsanspruch auf Erstattung nicht erbrachter Leistungen informiert habe.