Die indische Zentralregierung hat den Obersten Gerichtshof gebeten, das Urteil zur 2G-Spektrumszuteilung aus dem Jahr 2012 abzuändern und unter bestimmten Umständen eine administrative Zuteilung zuzulassen.

Die indische Zentralregierung hat sich an den Obersten Gerichtshof gewandt und eine Abänderung des Urteils aus dem Jahr 2012 im Verfahren zur Zuteilung des 2G-Spektrums gefordert. Mit der Anfrage soll klargestellt werden, dass die Frequenzzuteilung unter bestimmten Umständen auch im Wege eines Verwaltungsverfahrens und nicht im Wege wettbewerblicher Auktionen erfolgen kann. In diesem Fall geht es um Situationen, in denen es um die nationale Sicherheit, das allgemeine öffentliche Interesse oder unvorhergesehene staatliche Prioritäten geht.

April 22, 2024
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