Der Oberste Gerichtshof vertagt die Anhörung zur Klage Westbengalens gegen die Ermittlungen des CBI in Fällen von Gewalt nach Wahlen auf den 1. Mai.

Der Oberste Gerichtshof hat die Anhörung zur Klage der Regierung von Westbengalen gegen die Ermittlungen des CBI in Fällen von Gewalt nach Wahlen auf den 1. Mai vertagt. Die Landesregierung behauptet, das CBI habe seine Ermittlungen fortgesetzt, ohne die erforderliche Genehmigung einzuholen. Die Vertagung wurde von Generalstaatsanwalt Tushar Mehta beantragt, der vor einem aus neun Richtern bestehenden Verfassungsgericht erscheinen muss.

April 24, 2024
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