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Der Oberste Gerichtshof hebt die Entscheidung des Ministers von Maharashtra auf, gewählte Gemeinderäte zu disqualifizieren.
Der Oberste Gerichtshof hat erklärt, dass gewählte Gemeindemitglieder nicht nach Lust und Laune von Beamten oder ihren politischen Vorgesetzten abgesetzt werden können, und betont, dass Gemeinden demokratische Institutionen auf Basisebene sind.
Das Gericht hob die Entscheidung des Ministers für Stadtentwicklung von Maharashtra auf, der gewählte Stadträte/Amtsträger disqualifiziert hatte, mit der Begründung, dass die Maßnahme „unfair, ungerecht und auf irrelevanten Erwägungen beruhend“ sei.
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