Das Berufungsgericht des 3. Bezirks weist die Berufung von Hunter Biden zurück.

Ein Bundesberufungsgericht hat die Berufung von Hunter Biden gegen die Abweisung der Waffenanklage abgelehnt und damit den Weg für eine Verhandlung am 3. Juni frei gemacht. Das Berufungsgericht des Dritten Bezirks mit Sitz in Philadelphia stellte fest, dass Biden nicht nachgewiesen habe, dass gegen die Anordnungen des Bezirksgerichts vor der rechtskräftigen Urteilsverkündung Berufung eingelegt werden könne. Zuvor hatte Bidens Richterin in Delaware, Maryellen Noreika, Anfang April seinen Antrag auf Abweisung der Klage abgelehnt.

May 09, 2024
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