Richter weist Hunter Bidens Einspruch gegen Waffendelikte in Delaware auf Grundlage des zweiten Verfassungszusatzes ab.

Richterin Marylellen Noreika in Delaware hat Hunter Bidens Einspruch gegen seine drei Waffendelikte auf Grundlage des Zweiten Verfassungszusatzes abgewiesen. Die Anklage bezieht sich auf den Kauf eines Revolvers als Crack-Kokain-Konsument. Der Richter entschied, dass 18 USC 922(g)(3), der „illegalen Benutzern“ kontrollierter Substanzen den Besitz von Schusswaffen verbietet, nicht verfassungswidrig ist. Hunter Biden kann im Falle einer Verurteilung immer noch Berufung vor dem 3. Bundesgericht einlegen oder Verstöße gegen den zweiten Verfassungszusatz anführen.

May 13, 2024
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