Der Oberste Gerichtshof Indiens bekräftigt das Recht auf Privateigentum als Menschenrecht und betont die faire Vorgehensweise beim Landerwerb.
Der Oberste Gerichtshof Indiens bekräftigt erneut das Recht auf Privateigentum als Menschenrecht und stellt sicher, dass der Staat Privateigentum nicht ohne ein faires Verfahren entziehen kann, auch nicht für öffentliche Zwecke. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Kalkutta in einem Fall der Landenteignung und betonte dabei Verfahrensrechte wie Benachrichtigung, Anhörung, begründete Entscheidung und angemessene Entschädigung. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Verfahren zur Wahrung individueller Eigentumsrechte.
May 16, 2024
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