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Die Bundesstaaten nutzen die staatlichen Sozialleistungen für Pflegekinder, um die Kosten auszugleichen.
Seit Jahrzehnten nutzen die Bundesstaaten staatliche Sozialleistungen für Pflegekinder, wie etwa Hinterbliebenenrenten der Sozialversicherung, um die Kosten staatlicher Dienste zu decken.
Diese Praxis beginnt sich jedoch unter dem Druck von Kinderanwälten zu ändern. Sie argumentieren, dass die Staaten einen Teil dieser Mittel für das Wohlergehen von Pflegekindern ab dem 18. Lebensjahr zurücklegen oder bereitstellen sollten.
In vielen Fällen werden diese Leistungen vollständig von Pflegeeinrichtungen oder Verwandten zur Deckung der Pflegekosten verwendet, so dass für das Pflegekind nach Erreichen der Volljährigkeit nichts übrig bleibt.
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