Ein Oberarzt und Assistenzarzt im Greenlane Hospital hat gegen den Kodex für Verbraucherrechte im Bereich Gesundheits- und Behindertendienste verstoßen, indem er während eines gynäkologischen Eingriffs keine Betäubung verabreichte.
Frau erlitt „entsetzlichste Schmerzen“ während gynäkologischem Eingriff ohne Betäubung; Gesundheits- und Behindertenbeauftragter stellt fest, dass Oberarzt und Assistenzarzt gegen den Kodex für Verbraucherrechte bei Gesundheits- und Behindertendiensten verstoßen haben, da sie keine angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis walten ließen. Der Vorfall ereignete sich im Greenlane Hospital während eines Eingriffs zur Entfernung abnormaler Zellen aus dem Gebärmutterhals der Frau.
May 27, 2024
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