4 Beamte der Regierung von Jammu und Kaschmir wurden auf Grundlage von Artikel 311 wegen landesfeindlicher Aktivitäten entlassen.

Die Verwaltung von Jammu und Kaschmir entließ vier Regierungsangestellte wegen ihrer Beteiligung an landesfeindlichen Aktivitäten und Verbindungen zu terroristischen Organisationen. Die Entlassungen erfolgten auf Grundlage von Artikel 311 der indischen Verfassung, der es der Regierung erlaubt, im Interesse der nationalen Sicherheit zu handeln, ohne eine formelle Untersuchung durchzuführen. Zu den Mitarbeitern gehörten zwei Polizeibeamte, ein Lehrer und ein Mitarbeiter der Abteilung Jal Sakti.

June 08, 2024
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