Das Oberste Gericht von Madhya Pradesh lehnt die Abweisung einer Anzeige gegen die Bhojpuri-Sängerin Neha Rathore wegen ihres Sidhi-PeeGate-Cartoons ab.
Das Oberste Gericht von Madhya Pradesh lehnt die Abweisung einer FIR gegen die Bhojpuri-Sängerin Neha Rathore ab, weil diese nach dem Sidhi-PeeGate-Vorfall einen Cartoon gepostet hatte, der die Angeklagte in einer RSS-Uniform zeigt. Die Karikatur zeigte eine Person in RSS-Kleidung, die auf eine andere Person urinierte. Rathores Tweet löste juristisches Interesse aus, da der Angeklagte im eigentlichen Vorfall keine RSS-Kleidung trug. Richterin GS Ahluwalia wies ihren Antrag auf Aufhebung der FIR zurück.
June 08, 2024
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