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Oberster Gerichtshof bestätigt einstimmig Zugang zu Mifepriston im Fall von Abtreibungsmedikamenten.
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Fall, in dem es um die Anfechtung der behördlichen Zulassung ging, einstimmig den Zugang zu Mifepriston, einem weit verbreiteten Abtreibungsmedikament, bestätigt.
Das Gericht befand, dass die Abtreibungsgegner kein Klagerecht hätten, da sie das Medikament weder verschrieben noch verwendet hätten und auch nicht dazu verpflichtet seien.
Dieses Urteil sichert den Zugang zu dem Medikament in Staaten, in denen Abtreibung legal ist, und behält das bundesstaatliche Arzneimittelzulassungsverfahren bei.
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