Die pakistanische CAA verlangt eine Drohnenregistrierung, kategorisiert nach Gewicht, verlangt Lizenzen für die Kategorien II-IV, verbietet Drohnen in Grenz-/Flughafennähe und verhängt Geldbußen/Einfuhrgenehmigungen.

Die pakistanische Zivilluftfahrtbehörde (CAA) hat eine Registrierung von Drohnen vorgeschrieben. Dabei werden diese nach Gewicht in vier Kategorien eingeteilt und von Betreibern der Kategorien II, III und IV wird eine Fernpilotenlizenz der CAA verlangt. Drohnen sind in der Nähe von Grenzen und Flughäfen verboten. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Rupien geahndet. Für den Import von Drohnen der Kategorien III und IV ist eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich. Die CAA wird die Umsetzung der Vorschriften überwachen und den Einsatz von UAVs im Land fördern.

June 16, 2024
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