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Das New Yorker Berufungsgericht lehnt es ab, Trumps Berufung gegen die Nachrichtensperre im Schweigegeldverfahren anzuhören.
Das Berufungsgericht des Staates New York hat es abgelehnt, Donald Trumps Berufung gegen eine Nachrichtensperre in seinem Schweigegeld-Prozess anzuhören. Die Beschränkungen seiner Redefreiheit bleiben jedoch bestehen.
Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Anordnung keine wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken aufwirft, die ein sofortiges Eingreifen rechtfertigen würden.
Trumps Anwälte forderten den Prozessrichter auf, die Nachrichtensperre aufzuheben.
Vor 11 Monaten
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