30. Juni 2024: Für neuseeländische Banken gelten aktualisierte Offenlegungspflichten, darunter eine doppelte Berichterstattung und zusätzliche Offenlegungen zum Kreditrisiko.
Ab dem 30. Juni 2024 gelten für in Neuseeland eingetragene Banken aktualisierte Offenlegungspflichten. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die „duale Berichterstattung“ seitens der Banken, die auf internen Ratings basierende Modelle für das Kreditrisiko verwenden. Sie sind nun verpflichtet, neben den nicht modellierten gleichwertigen Kapitalanforderungen auch den tatsächlichen Kapitalbedarf offenzulegen. Zu den weiteren Änderungen zählen zusätzliche Angaben zum Kontrahentenkreditrisiko und kleinere Modifikationen.
June 26, 2024
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