Pariser Gericht bestätigt Haftbefehl gegen den syrischen Präsidenten Assad wegen des Einsatzes chemischer Waffen im Jahr 2013.
Ein Pariser Gericht hat einen Haftbefehl gegen den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad wegen des Einsatzes verbotener Chemiewaffen gegen Zivilisten im Jahr 2013 bestätigt. Der ursprünglich im November 2023 erlassene Haftbefehl bezieht sich auf den Vorwurf der Mittäterschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Mittäterschaft bei Kriegsverbrechen. Mit der Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts hat zum ersten Mal ein nationales Gericht anerkannt, dass die persönliche Immunität eines amtierenden Staatsoberhaupts nicht absolut ist.
June 26, 2024
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