In Sindh ist das Mitfahren auf dem Sozius verboten und am 9. und 10. Muharram gelten aus Gründen der öffentlichen Ordnung Einschränkungen.

Um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, hat die Regierung von Sindh das Mitfahren auf dem Soziussitz am 9. und 10. Muharram verboten. Darüber hinaus gelten Beschränkungen für das Tragen und Zeigen von Waffen, Prozessionen und Majalis ohne Genehmigung sowie für die Verwendung von Lautsprechern. Das Innenministerium des Punjab hat strenge Sicherheitsrichtlinien erlassen, 502 Orte zu sensiblen Orten erklärt und nur bestimmte Versammlungen oder Prozessionen zugelassen.

June 29, 2024
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