Oberster Gerichtshof begrenzt Anklage wegen Behinderung der Justiz im Falle der Randalierer vom 6. Januar und engt damit den Spielraum für eine Strafverfolgung ein.
Der Oberste Gerichtshof hat zugunsten eines Randalierers vom 6. Januar entschieden und damit die Zahl der gegen ihn möglichen Anklagen wegen Behinderung der Justiz eingeschränkt. Die Entscheidung schränkt den Spielraum für eine strafrechtliche Verfolgung der an den Unruhen im Kapitol Beteiligten ein. Dies ist eine wichtige Entwicklung im laufenden Gerichtsverfahren gegen die Randalierer vom 6. Januar.
June 28, 2024
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