Oberster Gerichtshof schränkt die Anwendung des Bundesgesetzes zur Behinderung der Justiz in über 300 Fällen der Unruhen im Kapitol ein.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Staatsanwälte bei der Anklageerhebung gegen Hunderte Randalierer, die am 6. Januar 2021 das Kapitol angegriffen hatten, ein Gesetz zur Behinderung der Justiz missbraucht hatten. Die Entscheidung schränkt die Anwendung eines Bundesgesetzes zur Behinderung der Justiz durch das Justizministerium in mehr als 300 Fällen im Zusammenhang mit den Unruhen im Kapitol ein. Das Urteil mit 6 zu 3 Stimmen legt die Hürde für die Anklage wegen Behinderung der Justiz höher, da die Regierung nun nachweisen muss, dass der Angeklagte die Verfügbarkeit oder Integrität von Aufzeichnungen, Dokumenten oder anderen in einem offiziellen Verfahren verwendeten Gegenständen beeinträchtigt hat.

June 28, 2024
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