Der Oberste Gerichtshof der USA urteilt unter Berufung auf den Siebten Verfassungszusatz, dass die SEC Verwaltungsverfahren nicht zur Ahndung zivilrechtlicher Strafen bei Verstößen gegen das Wertpapierrecht nutzen darf.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Securities and Exchange Commission (SEC) ihre internen Verwaltungsverfahren nicht dazu nutzen darf, zivilrechtliche Geldstrafen gegen Personen zu verhängen, denen Verstöße gegen das Wertpapierrecht vorgeworfen werden. In der Sache SEC v. Jarkesy (6:3) wurde entschieden, dass die im Siebten Verfassungszusatz verankerte Wahrung des Rechts auf ein Schwurgerichtsverfahren die SEC daran hindert, ihr Verwaltungsverfahren anzuwenden. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben, da es zu einer Zunahme von Vergleichsangeboten der SEC und einer wichtigeren Rolle der staatlichen Regulierungsbehörden in Fällen führen könnte, die bislang von der Bundesregulierungsbehörde verhandelt wurden.