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Sieben Länder dürfen in den 2017 eingereichten Fall des Völkermords in Gambia und Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof eingreifen.
Sieben Länder, darunter Frankreich, Großbritannien, Kanada, Deutschland, die Niederlande, Dänemark und die Malediven, dürfen vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Gambias Fall des Völkermords in Myanmar intervenieren.
Der IGH wird später entscheiden, ob sie mündliche Stellungnahmen abgeben können.
Gambia hatte die Klage 2017 eingereicht und Myanmar beschuldigt, einen Völkermord an der muslimischen Gruppe der Rohingya begangen zu haben.
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7 countries allowed to intervene in Gambia's Myanmar genocide case at ICJ, initially filed in 2017.