Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Zulässigkeit der Klage Westbengalens gegen die Einmischung des CBI durch die Unionsregierung.
Der Oberste Gerichtshof hat die Zulässigkeit der Klage Westbengalens bestätigt und der Unionsregierung vorgeworfen, sich in Fälle einzumischen, die ihren Ursprung im Zuständigkeitsbereich des Staates haben, indem sie dem CBI einseitig die Befugnis erteilt hat, diese zu untersuchen. Das Gericht entschied, dass die Klage der bengalischen Regierung, in der behauptet wird, dass das CBI weiterhin Fälle untersucht, obwohl der Staat am 16. November 2018 seine allgemeine Zustimmung zurückgezogen hat, zulässig ist. Am 13. August wird in der Sache verhandelt.
July 10, 2024
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