Das Oberste Gericht Delhis weist die Polizei an, den Aspekt der Fahrradzulage zu prüfen, und verfügt über PIL.

Das Oberste Gericht Delhis weist die Polizei an, den Aspekt der Fahrradzulage zu prüfen, und verfügt über PIL. Das Gericht stellte fest, dass es nicht angebracht sei, eine Klage im öffentlichen Interesse (Public Interest Litigation, PIL) in der Frage der Fahrradzulage zuzulassen. Das Gericht hat daraufhin den Antrag abgewiesen und die Polizei Delhis angewiesen, den Antrag ihrem Wirtschaftsprüfer vorzulegen, der den genannten Aspekt im Rahmen seiner Rechnungsprüfung bei der Polizei Delhis untersuchen wird.

July 11, 2024
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