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flag Der Oberste Gerichtshof erweitert die Unterhaltsbestimmungen gemäß Abschnitt 125 CrPC auf geschiedene muslimische Frauen.

flag Der Oberste Gerichtshof entschied, dass geschiedene muslimische Frauen nach Abschnitt 125 der CrPC Unterhalt von ihrem Ehemann verlangen können, und weitete damit diese Bestimmung auf frisch verheiratete Frauen aus. flag Die Richter BV Nagarathna und Augustine George Masih fällten getrennte, aber gleichzeitige Urteile und bestätigten die Anwendbarkeit von Abschnitt 125 CrPC auf alle Frauen. flag Die Richter betonten, dass es für den Ehemann notwendig sei, finanzielle Mittel mit seiner Frau zu teilen, die über kein eigenes Einkommen verfügt.

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