Das Anwaltsteam von Hunter Biden strebt die Abweisung der Steuer- und Waffenverfahren an und beruft sich dabei auf die Verfassungswidrigkeit der Ernennung eines Sonderermittlers wie der von Trump.
Das Anwaltsteam von Hunter Biden hat Bundesrichter gebeten, Steuer- und Waffenverfahren gegen ihn abzuweisen, und verwies dabei auf die kürzlich erfolgte Abweisung eines Verfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump. Bidens Anwälte argumentieren, dass die Ernennung des Sonderermittlers David Weiss verfassungswidrig gewesen sei, da dieser – anders als Trumps Sonderermittler Jack Smith – nicht vom Senat bestätigt worden sei. Beide Männer wurden von einem Sonderermittler angeklagt, der von Justizminister Merrick Garland ernannt worden war. Das Justizministerium gab diese Woche bekannt, dass es gegen das Urteil von Richterin Aileen Cannon Berufung einlegen will, die den Fall Trump aus ähnlichen Gründen abgewiesen hatte.