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Oberster Gerichtshof Indiens weist den Antrag verhafteter Politiker zurück, während der Wahlen virtuell Wahlkampf zu betreiben.
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat einen Antrag zurückgewiesen, inhaftierten Politikern die Erlaubnis zu erteilen, während der Wahlen virtuellen Wahlkampf zu führen.
Das Gericht lehnte es ab, in die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Delhi einzugreifen, mit der die Petition ebenfalls abgelehnt worden war.
Das Gericht stellte fest, dass die Petition böswilliger Absicht entsprang und sich gegen einen bestimmten Politiker richtete; vermutlich war damit Delhis Ministerpräsident Arvind Kejriwal gemeint.
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