Der Oberste Gerichtshof Indiens fällt ein geteiltes Urteil zum kommerziellen Verkauf von gentechnisch verändertem Senf und weist die Regierung an, innerhalb von vier Monaten eine nationale Politik zu gentechnisch veränderten Pflanzen zu formulieren.
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat ein geteiltes Urteil zur Freisetzung des gentechnisch veränderten Senfhybriden DMH-11 in die Umwelt gefällt. Während Richter B. V. Nagarathna aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens den kommerziellen Verkauf und die Freigabe von GM-Senf ablehnte, bestätigte Richter Sanjay Karol die Entscheidung. Beide Richter forderten die Regierung einstimmig auf, eine nationale Politik hinsichtlich gentechnisch veränderter (gv-)Pflanzen zu formulieren. Das Umweltministerium wurde angewiesen, innerhalb von vier Monaten vor der Ausarbeitung der Politik Interessenvertreter und Experten zu konsultieren.