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Die Anwälte des ehemaligen JEA-CEO Aaron Zahn plädieren in seinem Überweisungsbetrugsfall gegen eine Haftstrafe auf Bundesebene.
Die Anwälte des ehemaligen JEA-Geschäftsführers Aaron Zahn sprechen sich gegen eine Gefängnisstrafe auf Bundesebene aus und behaupten, eine Inhaftierung sei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zur Abschreckung künftiger Straftaten unnötig.
Sie erwähnen die schweren Qualen und Traumata, die Zahn und seine Familie aufgrund der öffentlichen Kontrolle und Demütigung erlitten haben.
Zahn wurde im März der Verschwörung und des Überweisungsbetrugs für schuldig befunden; die Bundesanwälte fordern eine „mehrjährige Haftstrafe“.
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