Der Oberste Gerichtshof Kenias weist die Grundstückserwerbsansprüche der Familie Chelugui gegen Moi und Rai ab.
Der Oberste Gerichtshof Kenias kippt ein Berufungsgerichtsurteil und weist die Behauptung der Familie Chelugui zurück, dass der Nachlass des ehemaligen Präsidenten Daniel Moi und der Geschäftsmann Jaswant Rai 1983 gewaltsam ihr 53 Hektar großes Grundstück erworben hätten. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Beweise nicht ausreichen, um die Ansprüche zu unterstützen, und wies darauf hin, dass die Familie Chelugui bei der Verfolgung von Rechtsmitteln verzögert wurde. Die Familien Moi und Rai müssen dem Chelugui-Familien daher keine Entschädigung für das strittige Land zahlen.
August 02, 2024
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